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Dienstleistungsinformationen
Einbürgerung
Auf diesen Internetseiten erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Einbürgerung erfüllen sollten und welche Vorteile eine Einbürgerung mit sich bringt. Falls Sie unsicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt oder wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und öffentlich-rechtliche Namensänderung des Amtes für Migration und Integration zur Verfügung.
Sie leben schon lange in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt, aber keinen deutschen Pass? Sie sind ein Teil der Gesellschaft, aber nicht rechtlich gleichberechtigt? Nachdem Sie schon lange Öcher geworden sind, können Sie auch mit einem Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Mit der Staatsbürgerschaft erhalten Sie alle Rechte und Pflichten der Öcher Bürgerinnen und Bürger, Nordrhein-Westfalen und Deutschland. Sie sind dann Mitglied einer starken Gemeinschaft, die wichtig ist für den Frieden, die Demokratie und den Wohlstand in Europa.
Auf diesen Internetseiten erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Einbürgerung erfüllen sollten und welche Vorteile eine Einbürgerung mit sich bringt. Falls Sie unsicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt oder wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Einbürgerung, Staatsangehörigkeit und öffentlich-rechtliche Namensänderung des Amtes für Migration und Integration zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
Einbürgerungsantrag nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
- Ihre Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse ist gewährleistet
- Sie leben mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet.
- Sie sind freizügigkeitsberechtigt, im Besitz einer anrechnungsfähigen Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis.
- Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
- Sie sind nicht vorbestraft.
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
- Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
- Sie verfügen über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest).
- Sie bestreiten den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen aus eigenen Mitteln oder haben die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen nicht zu vertreten.
Hinweis: Haben Sie einen Ehegatten oder Lebenspartner, der noch nicht so lange im Bundesgebiet lebt und/oder haben Sie minderjährige Kinder, wenden Sie sich bitte bezüglich einer möglichen Miteinbürgerung an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil).
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.
Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen. Soweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, bedarf der Antrag der Zustimmung des Betreuers.
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Mehrstaatigkeit: Wünschen Sie Informationen über die Voraussetzungen einer Einbürgerung ohne Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Kosten
- Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 Euro.
- Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
- Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.
Die Gebühr ist bei Antragsabgabe zu zahlen.
Bitte beachten Sie, dass bei Bezahlung einer Gebühr mit Bargeld eine Zusatzgebühr in Höhe von 1,00 Euro zu erheben ist. Beträge unter 10,00 Euro sind hiervon ausgenommen.
Befreiungen
- Befreiungen sind im Einzelfall auf Antrag möglich.
Ermäßigungen
- Ermäßigungen sind im Einzelfall auf Antrag möglich.
Bearbeitungsdauer
Der Bearbeitungszeitraum ist vom Einzelfall abhängig.
Bei Antragsabgabe kann eine realistische Einschätzung erfolgen.
Zuständige Einrichtung
-
- Amt für Migration und Integration
- Langer Weg 7a
- 33332 regio iT GmbH - Standort Gütersloh
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 05241 2113-2157